Flucht- und Rettungswegetechnik
Fluchtwege ermöglichen Personen die schnelle Selbstrettung; Rettungswege sichern den zügigen Zugang von Einsatzkräften.
Türen in Rettungswegen müssen im Normalbetrieb sicher geschlossen sein, im Gefahrenfall aber sofort und einfach geöffnet werden können – und zugleich vor irrtümlicher oder missbräuchlicher Nutzung geschützt sein.
Normen und Richtlinien im Überblick
Für Planung, Ausführung und Betrieb gelten – je nach Gebäudeart und Behördenvorgaben – unter anderem:
- EltVTR – Richtlinie über elektrische Verriegelungssysteme von Türen in Rettungswegen (Deutschland).
- DIN EN 13637 – Elektrisch gesteuerte Fluchtwegtürsysteme (ECS): Anforderungen und Prüfungen.
- DIN EN 179 – Notausgangsverschlüsse (für Bereiche mit eingewiesenem, geschultem Personal).
- DIN EN 1125 – Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange (für Publikumsbereiche).
- DIN EN 14846 – Elektromechanische Schlösser und Schließbleche.
- ASR A1.3 / DIN EN ISO 7010 – Sicherheitskennzeichnung (Piktogramme) für Flucht- und Rettungswege.
- DIN EN 1838 / DIN VDE 0108-100-1 – Sicherheits- und Ersatzbeleuchtung für Rettungswege.
- Landesrecht (PrüfVO des jeweiligen Bundeslandes, z. B. NRW) – wiederkehrende Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen.
Fluchttürsteuerungen – Funktionsprinzip und Komponenten
Fluchttürsteuerungen sind in Deutschland die zugelassenen elektronischen Zuhaltesysteme für Türen in Rettungswegen. Sie halten Türen im Normalbetrieb geschlossen und entriegeln:
- manuell über Nottaster (grün) oder Panikbeschlag,
- automatisch durch ein Gefahrensignal (z. B. von der Brandmeldeanlage),
- zeitgesteuert oder über definierte Freigaben.
Typische Komponenten:
- Verriegelung: Haftmagnet, elektrischer Türöffner, Motorschloss oder Fluchtwegbeschlag (normkonform).
- Türterminal mit Nottaster/Signalisierung (akustisch/optisch), optional Schlüsselschalter.
- Türzustandsüberwachung (Kontakt für offen/geschlossen, Riegelkontrolle).
- Steuerzentrale (Einzeltür- oder Zentralsteuerung, Vernetzung mehrerer Türen).
- Schnittstellen zu BMA/EMA, Zutrittskontrolle und Gebäudeleittechnik.
Missbrauchsschutz und Türzeitüberwachung: Wird eine Tür unzulässig oder zu lange geöffnet, erfolgt eine Alarmierung (akustisch/optisch) bis zur Rückstellung.
Betrieb, Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen
Für die Funktionssicherheit sind regelmäßige Inspektion und Wartung Pflicht:
- Jährliche Prüfung durch einen Sachkundigen nach EltVTR/DIN EN 13637 und Herstellerangaben.
- Wiederkehrende Prüfungen nach der Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes.
- Funktions- und Freigabetests (Nottaster, BMA-Signal, Zeitüberwachung), Kontrolle von Beschlägen, Verriegelungen und Versorgung.
- Dokumentation (Prüfprotokolle, Mängelberichte) und zügige Instandsetzung.
Betreiberpflichten: Personalunterweisung, zugängliche Bedienhinweise am Türterminal, Störmeldungen nicht überbrücken, Rettungswege freihalten.
Typische
Einsatzbereiche
Verwaltungs- und Bürogebäude, Industrie/Logistik, Krankenhäuser und Pflege, Schulen/Kindertagesstätten, Versammlungsstätten, Hotels, Wohnanlagen, Parkbauten.
Ihre Vorteile mit Schnecking
- Rechts- und Normensicherheit in Planung, Ausführung und Dokumentation.
- Hohe Verfügbarkeit durch fachgerechte Wartung und schnelle Intervention.
- Nahtlose Integration in bestehende Sicherheits- und Gebäudesysteme.
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