Verantwortung übernehmen, Sicherheit schaffen
Gut geschulte Mitarbeitende sind ein entscheidender Faktor für den vorbeugenden Brandschutz im Unternehmen.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen – etwa die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder die Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Die Schnecking Sicherheitssysteme GmbH unterstützt Sie dabei mit fundierter Beratung, praxisnahen Schulungen und qualifiziertem Personal.
Brandschutzbeauftragte: Aufgaben & gesetzliche Anforderungen
Ein Brandschutzbeauftragter (BSB) ist die zentrale Ansprechperson für alle Belange des organisatorischen Brandschutzes im Betrieb. Die Notwendigkeit der Bestellung ergibt sich aus baurechtlichen Auflagen (z. B. bei Sonderbauten), brandschutztechnischen Anforderungen oder der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz.
- Unterstützung bei der Erstellung und Aktualisierung des Brandschutzkonzepts
- Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben zum Brandschutz
- Organisation von Brandschutzübungen und Unterweisungen
- Unterstützung bei Behördenkontakten
- Dokumentation und Mängelmeldung
Der BSB muss schriftlich bestellt werden und über eine anerkannte Fachausbildung verfügen. Die Bestellung ist der zuständigen Behörde auf Verlangen mitzuteilen.
Brandschutzhelfer:
Praxisnahe Unterstützung im Ernstfall
Brandschutzhelfer sind Mitarbeitende, die im Brandfall wissen, was zu tun ist – sie erkennen Entstehungsbrände, alarmieren richtig und setzen vorhandene Löschmittel ein. Die Ausbildung erfolgt nach ASR A2.2 und der DGUV-Information 205-023.
Empfohlene Mindestquote: ca. 5% der Belegschaft – abhängig von Gefährdung, Schichtbetrieb und räumlicher Ausdehnung.
Inhalte der Ausbildung:
- Grundlagen des Brandschutzes
- Verhalten im Brandfall
- praktische Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Rauch und thermische Belastung
Nach DGUV-Empfehlung ist eine Wiederholung der Schulung alle 3–5 Jahre sinnvoll.
Was wir Ihnen bieten:
- Schulung Ihrer Mitarbeitenden im eigenen Betrieb (inkl. Praxisübungen) oder in unseren Schulungsräumen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV und ASR A2.2
- Auffrischungsschulungen mit Praxisanteil
- Stellung von externen Brandschutzbeauftragten
Unsere Schulungen erfolgen durch erfahrene Fachkräfte und berücksichtigen Ihre individuellen Anforderungen, örtlichen Gegebenheiten sowie gesetzliche Vorgaben. Wir stellen Ihnen auf Wunsch alle relevanten Nachweise zur Verfügung.
Schutz beginnt mit Wissen – sprechen Sie uns an!