Was wir unseren Kunden bieten
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen müssen jährlich gewartet werden, so ist es gesetzlich vorgeschrieben. Die maßgeblichen Vorschriften sind in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO), der DIN 18232 und der von VdS Schadenverhütung herausgegebenen VdS-Richtlinie 2098 festgelegt. Nur durch die regelmäßige Wartung kann die ständige Betriebsbereitschaft der unverzichtbaren Anlagen gewährleistet werden.
Gerne übernehmen wir die Wartung Ihrer RWA. Wir prüfen die Funk- tionsfähigkeit Ihrer Anlage und setzen Sie gegebenenfalls für Sie in Stand. So können Sie sicher sein, dass Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlage im Notfall zuverlässig funktioniert.