Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Der Schutz der Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit haben hier Priorität. Zu einem guten betrieblichen Brandschutz gehört noch mehr als die Installation von Brandschutzvorrichtungen. Die richtige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter über das Verhalten im Brandfall und die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann Leben retten und Sachschäden vermeiden.
Alle Beschäftigten in Ihrem Betrieb sollten regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr, über die Brandgefahren in Ihrem Arbeitsbereich und die vorhandenen Brandschutzsysteme wie Alarmierungs- und Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten unterwiesen werden. Auch das richtige Verhalten im Gefahrenfall, wie die richtige Gebäuderäumung, die Lage von Flucht- und Rettungswegen und dem Sammelplatz, sollten immer wieder geübt werden.
Die Schnecking Sicherheits Systeme GmbH bietet Ihnen Schulungen zum Thema Brandschutz in Ihrem Betrieb an.
Auch die Erstunterweisung für neue Mitarbeiter übernehmen wir gerne für Sie.
In jedem Betrieb muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Der oder die Brandschutzhelfer müssen sicher im Umgang mit Feuerlöscheinrichungen sein, Entstehungsbrände bekämpfen können und dafür sorgen, dass alle Beschäftigten sicher den Betrieb verlassen können. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1). Kenntnisse über die betrieblichen Gegebenheiten sind für den Brandschutzhelfer obligatorisch.
Ausführlichere Informationen zum diesem Thema finden Sie auf der Seite “Brandschutzbeauftragter”
In Betrieben mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz dar. Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.
Ebenso ändert sich die Schulungsfrequenz bei besonderen betrieblichen Gegebenheiten, z.B. bei Tätigkeiten mit feuergefährlichen Stoffen oder bei speziellen Produktionsabläufen. In diesem Fall sind die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen wie Löschanlagen und Wandhydranten sowie das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten in den Ausbildungsinhalten zusätzlich berücksichtigt werden.