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brandschutztechnik


Brandschutzschulungen

Brandschutzschulungen

Die Inhalte unserer Seminare im Überblick

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Der Schutz der Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit haben hier Priorität. Zu einem guten betrieblichen Brandschutz gehört noch mehr als die Installation von Brandschutzvorrichtungen. Die richtige Unterweisung Ihrer Mitarbeiter über das Verhalten im Brandfall und die Ausbildung von Brandschutzhelfern kann Leben retten und Sachschäden vermeiden.

Schulungen

Alle Beschäftigten in Ihrem Betrieb sollten regelmäßig, aber mindestens einmal im Jahr, über die Brandgefahren in Ihrem Arbeitsbereich und die vorhandenen Brandschutzsysteme wie Alarmierungs- und Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten unterwiesen werden. Auch das richtige Verhalten im Gefahrenfall, wie die richtige Gebäuderäumung, die Lage von Flucht- und Rettungswegen und dem Sammelplatz, sollten immer wieder geübt werden.
Die Schnecking Sicherheits Systeme GmbH bietet Ihnen Schulungen zum Thema Brandschutz in Ihrem Betrieb an.
Auch die Erstunterweisung für neue Mitarbeiter übernehmen wir gerne für Sie.

Folgende Schulungsinhalte bieten wir unseren Kunden an

  • Die Einweisung und das Vertrautmachen in den jeweiligen betrieblichen Zuständigkeitsbereich.
  • Die Einweisung in betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
  • Die Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen, sowie deren Auslösemechanismen.
    Dazu gehört auch die Kenntnis über die Wirkungsweise und die Leistungsfähigkeit.
  • Realitätsnahe Übungen mit eben diesen Feuerlöschvorrichtungen, z.B. mit Simulationsgeräten und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen.
  • Löschtaktik und Einschätzung der eigenen Grenzen der Brandbekämpfung
    (z.B. richtige Beurteilung der Situation, beste Vorgehensweise).

  • Alle Unterweisungen müssen protokolliert werden.
  • Pro Schulung sollten höchstens 15 Personen teilnehmen.
  • Haben Sie mehr Teilnehmer, bieten wir gerne am gleichen Tag eine zweite Schulung an.
  • Der Schulungsort ist entweder Ihr Betrieb oder unsere hauseigenen Schulungsräume.


Vereinbaren Sie jetzt ihren Schulungstermin!

Schulungen zum Brandschutzhelfer

In jedem Betrieb muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Der oder die Brandschutzhelfer müssen sicher im Umgang mit Feuerlöscheinrichungen sein, Entstehungsbrände bekämpfen können und dafür sorgen, dass alle Beschäftigten sicher den Betrieb verlassen können. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Baustelleneinrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten (siehe ASR A2.2 Abschnitt 7(1). Kenntnisse über die betrieblichen Gegebenheiten sind für den Brandschutzhelfer obligatorisch.

Ausführlichere Informationen zum diesem Thema finden Sie auf der Seite “Brandschutzbeauftragter”

Folgende Schulungsinhalte bieten wir unseren Kunden an

  • sowohl praktischer als auch theoretischer Teil der Ausbildung
  • Aufgaben der Brandschutzhelfer, Rechte und Pflichten
  • Grundlagen der Brandlehre und vorbeugende Maßnahmen zur Brandverhütung
  • Das Verhalten im Brandfall
  • Baulicher Brandschutz/Komplextrennung, Fluchtwege und Brandabschnitte
  • Brandklassen und Bauschutzordnung Teil A, B und C (soweit vorhanden), externe und interne Alarmierung
  • Funktion und Nutzung vorhandener Brandschutzanlagen, praktische Unterweisung im richtigen Umgang mit Handfeuerlöschern (Stellung von Feuerlöschern mit entsprechender Auslöseeinrichtung wie in ihrem Betrieb vorhanden)


  • Auch hier können maximal 15 Personen an der Schulung teilnehmen.
  • Die Schulung dauert circa dreieinhalb Stunden
  • Sie kann sowohl in Ihrem Betrieb als auch in unseren Schulungsräumen stattfinden.
  • Die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme.
  • Die Schulung sollte alle drei bis fünf Jahre wiederholt werden.
        Eine frühere Auffrischung sollte erfolgen, wenn:

  • Sich eine Änderung der Brandschutzordnung ergibt
  • Es neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung gibt
  • Bei Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter

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Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz



In Betrieben mit häufig wechselndem Personal sowie Saisonbetriebe, wie z. B. Kinos, Hotels und Gaststätten, stellen eine besondere Anforderung hinsichtlich der Ausbildungsquote und Schulungsfrequenz dar. Personen mit Ausbildung entsprechend Abschnitt 2.1 und 2.2 dieser Schrift, z. B. aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann, Truppfrau), können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.

Ebenso ändert sich die Schulungsfrequenz bei besonderen betrieblichen Gegebenheiten, z.B. bei Tätigkeiten mit feuergefährlichen Stoffen oder bei speziellen Produktionsabläufen. In diesem Fall sind die betriebsspezifischen Brandschutzeinrichtungen wie Löschanlagen und Wandhydranten sowie das Löschen von brennbaren Gasen, Stäuben, Metallen oder Fetten in den Ausbildungsinhalten zusätzlich berücksichtigt werden.